Details
Termine:
ab Frühjahr: täglich ganzjährig um 11.00 Uhr
bis Oktober: zusätzlich täglich um 10.30 Uhr, 14.30 Uhr und 16.30 Uhr
Treffpunkt:
Tourist-Information Trier, An der Porta Nigra
Dauer:
ca. 90 Minuten
Preise:
Erwachsene: 10,50 EUR
Ermäßigt*: 9,50 EUR
Kinder (6 bis 14 Jahre): 5,00 EUR
Familien**: 25,00 EUR
* (Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte ab 80%)
** ((2 Erwachsene + maximal 4 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren))
Gruppengröße:
max. 16 Personen
Sprache:
Deutsch
Hinweis:
Aufgrund begrenzter Teilnahmekapazitäten bei unseren Führungen empfehlen wir die Tickets im Vorverkauf zu erwerben.
Tel. +49 (0)651 97808-0
info@trier-info.de
www.ticket-regional.de
Verlauf
Porta Nigra / Simeonstift - Dreikönigenhaus - Hauptmarkt - Dom - Basilika - Kurfürstliches Palais
Hygiene- und Verhaltensregeln
HYGIENE- UND VERHALTENSREGELN
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Teilnehmer*innen unserer Führungen,
wir möchten Sie über die Einschränkungen und Verhaltensregeln während unserer Führungen informieren, damit Sie bedenkenlos teilnehmen können.
Unsere Gästeführer freuen sich, mit Ihnen auf Entdeckungstour zu gehen!
Hygienehinweise bei Teilnahme an Stadtführungen:
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und evtl. des weiteren Hausstandes, zu jeder Zeit der Führung ist einzuhalten
- Es ist darauf zu achten, dass Hygieneregeln eingehalten werden (Husten- und Nies-Etiquette)
- Gäste, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen nicht an der Führung teilnehmen, um andere Teilnehmer und den Gästeführer nicht zu gefährden
- Tickets für öffentliche Rundgänge sind bevorzugt online zu erwerben
- Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Führung
- Der Gästeführer/die Gästeführerin wird die Gruppe entsprechend der bestehenden Mindestabstandsregeln führen. Situationsbedingt sind Änderungen bezüglich der Strecke und der Sehenswürdigkeiten möglich
- Name, Anschrift und Telefonnummer aller Teilnehmer werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen. Diese Daten sind laut Verordnung für eine Frist von einem Monat aufzubewahren und werden nach Ablauf der Frist unverzüglich vernichtet.